Motorrad Klassen und Fahrzeuge

Motorrad Führerschein mit der Fahrschule
Marc Abrolath
in Marienheide, Dieringhausen und Bergneustadt

Unkompliziert zum Motorrad-Führerschein (A1, A2, A, AM oder B196).

Bei uns erwirbst Du Deine Zweirad-Klasse strukturiert, effizient und sicher. Gemeinsam planen wir Deine Ausbildung, damit Du mit wenig Fahrstunden und transparenten Kosten ans Ziel kommst. Wenn’s schnell gehen soll, bieten wir Intensivkurse. Im Anschluss findest Du einen Überblick über unsere Ausbildungsmodelle und unseren Zweirad-Fuhrpark.

Klassen A1, A2, A, AM, B196

Hier erfährst du kompakt die Unterschiede der Motorradklassen A1, A2, A, AM und B196: Mindestalter und Voraussetzungen, Aufstieg/Upgrade, Prüfungen und Praxisumfang, erlaubte Leistung/Hubraum sowie passende Fahrzeugbeispiele. Tipps zur Wahl der richtigen Klasse, Kostenhinweise und Intensivkursen.

AUSBILDUNG MOFA

– Mindestalter: 15
– Ausbildung: Theorie und Praxis
– Prüfung: Theorieprüfung, keine praktische Prüfung erforderlich

STUNDENPENSUM:
– Übungsstunden: nach Bedarf
– Theorie á 90 Minuten

VORAUSSETZUNGEN: Biometrisches Passfoto; Personalausweis oder Reisepass

MERKMALE:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung .

Klasse AM

…mit 45 km/h schon voll am Straßenverkehr teilnehmen!
Kurze Ausbildung ohne praktische Pflichtstunden gewährleistet Ihre Fahrschule Marc Abrolath und bringt Sie so in kürzester Zeit auf die Straße.

AUSBILDUNG Klasse AM:
– Mindestalter: 15
– Ausbildung: Theorie und Praxis
– Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

STUNDENPENSUM:
– Übungsstunden: nach Bedarf
– Theorie á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12
(bei Erweiterung: 6)
– Zusatzstoff: 2

VORAUSSETZUNGEN: Biometrisches Passfoto; Sehtest; Erste-Hilfe-Kurs; Personalausweis oder Reisepass

MERKMALEZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER MIT:
– bbH max. 45 km/h
– Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
– Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER MIT:
– bbH max. 45 km/h
– Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungs­motoren
– Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

VIERRÄDRIGE LEICHT-KFZ MIT:
– bbH max. 45 km/h
– Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungs­motoren
– Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
– Leermasse max. 350 kg

Klassen A1 / B196 / A2 / A

AUSBILDUNG Klasse A1

– Mindestalter: 16 Jahre
– Ausbildung: Theorie und Praxis
– Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
– Eingeschlossene Klassen: AM

STUNDENPENSUM:
– Übungsstunden: nach Bedarf
– Überlandfahrt: 5
– Autobahnfahrt: 4
– Dunkelfahrt: 3
-Theorie á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12
(bei Erweiterung: 6)
– Zusatzstoff: 4

VORAUS­SETZUNGEN: Biometrisches Passfoto; Sehtest; Erste-Hilfe-Kurs; Personalausweis oder Reisepass

MERKMALEKRAFTRÄDER MIT:
– Hubraum max. 125 cm³
– Leistung max. 11 kW
– Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

DREIRÄDRIGE KFZ MIT SYMMETRISCH ANGEORDNETEN RÄDERN:
– Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
– Leistung max. 15 kW

AUSBILDUNG Klasse B196

Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.

Die vielen öffentlichen Meinungen und das Feedback dazu zeigen, dass sich der Gesetzgeber für den allgemeinen Sprachgebrauch nicht verständlich ausgedrückt hat. Die Regulatorik ist aber klar definiert.

4 Unterichtseinheiten à 90 Minuten Theorie
(entspricht 8 x 45 Minuten Unterricht) sowie

5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Praxis
(entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht)

Heißt nach Adam Ries:
9 × 90 Minuten = 810 Minuten / 60
gleich 13,5 Zeitstunden

also insgesamt

18 Ausbildungstunden a 45 Minuten

Dies MUSS von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden.

AUSBILDUNG Klasse A2

– Mindestalter: 18 Jahre
– Ausbildung: Theorie und Praxis
– Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
– Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
– Eingeschlossene Klassen: AM, A1

STUNDENPENSUM:
– Übungsstunden: nach Bedarf
– Überlandfahrt: 5
– Autobahnfahrt: 4
– Dunkelfahrt: 3
– Theorie á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12
(bei Erweiterung: 6)
– Zusatzstoff: 4

VORAUS­SETZUNGEN: Biometrisches Passfoto; Sehtest; Erste-Hilfe-Kurs; Personalausweis oder Reisepass

MERKMALEKRAFTRÄDER MIT:
– Leistung max. 35 kW
– Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

AUSBILDUNG Klasse A

– Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
– Ausbildung: Theorie und Praxis
– Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
– Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
– Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

MERKMALE KRAFTRÄDER MIT:

– Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
DREIRÄDRIGE KRAFTRÄDER MIT:
– Leistung über 15 kW
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE MIT SYMMETRISCH ANGEORDNETEN RÄDERN:
– Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/H
– Leistung über 15 kW